ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Ideen & Zukunfts-Schmiede für den Mittelstand
Unternehmensberatung Roland Betz
§ 1 Allgemein
Für die Leistungen von Roland Betz Unternehmensberatung gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen, es sei denn, dass schriftlich eine andere Regelung getroffen wurde. Diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen entgegenstehende Bedingungen werden nicht anerkannt, es sei denn, dies wurde ausdrücklich schriftlich von Roland Betz Unternehmensberatung bestätigt. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Verträge mit dem Kunden/Klienten.
§ 2 Vertragsgegenstand
Vertragsgegenstand sind Leistungen für Beratung, Coaching, Workshops sowie Vorträge. Vereinbart werden Inhalt, Dauer, Frequenz und Honorar der Leistung. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragserteilung (mit Leistungsvereinbarung), spätestens mit der beiderseitigen schriftlichen Terminbestätigung, zustande.
§ 3 Haftung
Die Nutzung der Leistungen von Roland Betz Unternehmensberatung erfolgt auf eigene Gefahr. Die Verantwortung der Befolgung durch Beratung, Coachings und Workshops von Roland Betz Unternehmensberatung liegt beim ratsuchenden Klienten/Kunden. Für Schäden, die hieraus entstehen, wird keinerlei Haftung übernommen.
Alle in den übergebenen Unterlagen (bei Beratung, Coaching, Workshops) enthaltenen Informationen und Tipps sind von den Autoren sorgfältig erwogen und geprüft. Die Haftung der Autoren bzw. von Roland Betz Unternehmensberatung in jeglicher Form ist ausgeschlossen. Das gilt für Arbeitsmittel sowie Fachliteratur.
§ 4 Beratungs-, Coaching-, Workshop- Leistungen
Für alle Beratungs-, Coaching- und Workshop-Leistungen, ob persönlich, schriftlich oder telefonisch, gelten die folgenden Bedingungen. Diese akzeptieren Sie mit der Auftragserteilung bzw. Inanspruchnahme der Leistung:
Bei den Angeboten von Roland Betz Unternehmensberatung und dieser Homepage handelt es sich um Beratung, Coaching, Workshops. Es erfolgt keine medizinische oder psychotherapeutische Diagnose und/oder Behandlung im Sinne des Heilpraktikergesetzes. Auch eine juristische Beratung ist ausgeschlossen.
Alle Leistungen erfolgen auf Freiwilligkeit.
Jugendlichen unter 18 Jahren ist die Inanspruchnahme von telefonischer Beratung und Coaching nicht gestattet. Bei der persönlichen Beratung von jugendlichen Kunden/Klienten wird jeweils die Zustimmung des Erziehungsberechtigten erforderlich.
§ 5 Leistungszeitpunkt
Die Leistungen für Beratung, Coaching und Workshops erfolgen zum vereinbarten Zeitpunkt.
Störende Ereignisse höherer Gewalt entbinden Roland Betz Unternehmensberatung von der rechtzeitigen Leistung. Dies gilt auch dann, wenn solche Ereignisse während eines vorliegenden Verzuges eintreten. Unter höherer Gewalt stehen währungs-, handels-, politische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, Streiks, Aussperrungen, von Roland Betz Unternehmensberatung nicht verschuldete Betriebsstörungen wie z. B. Feuer und Rohstoff-/Energiemangel, Behinderung der Verkehrswege sowie alle sonstigen Umstände, gleich, welche, ohne von Roland Betz Unternehmensberatung verschuldet zu sein, die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen. Dabei ist es unerheblich, ob diese Umstände bei Roland Betz Unternehmensberatung oder einem Drittunternehmen entstehen. Wird aufgrund der vorgenannten Ereignisse die Ausführung der Leistungen für eine der Vertragsparteien unzumutbar, insbesondere verzögert sich die Ausführung des Vertrages in wesentlichen Teilen um mehr als sechs Monate, so kann diese Partei die Aufhebung des Vertrages erklären.
§ 6 Honorar
Die Leistungen aus Beratung, Coaching und Workshops erfolgen gegen Rechnung in der Höhe des vereinbarten Honorars zuzüglich MwSt. Es gilt ausschließlich die Gebührenliste „Ihre Investition für meine Leistungen“, die dem Angebot und der Auftragserteilung zugrunde liegt.
Beratungskosten
mit Zeitregistratur
Ein Beratungstag bezieht sich immer auf einen 8-Stunden-Arbeitstag. Wenn eine
Abrechnung mit Aufzeichnungspflicht vereinbart wurde, dann erhält der
Rechnungsempfänger vierteljährlich mit der Rechnung eine Aufstellung über die
erbrachten Leistungen mit folgendem Inhalt:
Datum und erbrachte Leistung
Bearbeiter / Berater / Trainer / Coach
Zeitdauer
Zusätzlich entstandene Kosten, z.B. Telefon, Druckkosten usw.
§ 7 Stornoregelung
A: Beratungszeitraum länger als ein Monat
Bei Stornierung bestellter Beratungs- und Coachings-/Workshopleistungen bis zu 21 Tagen vor Beginn erheben wir 70 % der vereinbarten Honorare / Gebühren. Erreicht uns die schriftliche Absage nicht spätestens bis 21 Tage vor Beginn unserer Beratungstätigkeit, werden die vereinbarten Honorare / Gebühren voll berechnet.
B: Kurzer Beratungszeitraum (bis 1 Monat bzw. einzelne Beratungstage)
Bei Stornierung bestellter Beratungs- und Coachings-/Workshopleistungen bis zu 14 Tagen vor Beginn erheben wir 50 % der vereinbarten Honorare / Gebühren. Erreicht uns die schriftliche Absage nicht spätestens bis 14 Tage vor Beginn unserer Tätigkeit, werden die vereinbarten Honorare / Gebühren voll berechnet. Stornierungen während eines längeren Beratungs- und Coachingprojektes sind nur in gegenseitigem Einvernehmen gegen Leistung einer zu vereinbarenden Abstandszahlung an Roland Betz Unternehmensberatung zulässig.
Absagen gelten nur in schriftlicher Form per Email oder Post. Dabei ist maßgeblich der Zugang der Nachricht bei Roland Betz Unternehmensberatung, nicht der Versand beim Klienten/Kunden.
§ 8 Nebenabreden
Nebenabreden bedürfen der Schriftform.
§ 9 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Forchheim/Bayern. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
§ 10 Schlussbestimmung
Sollten einzelne Vertragsbestimmungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam. Das Gleiche gilt, soweit sich in diesem Vertrag eine Lücke herausstellen sollte. An die Stelle einer etwa ganz oder teilweise rechtsunwirksamen Bestimmung oder zur Ausfüllung der Lücke soll eine angemessene Regelung treten, die – soweit rechtlich möglich – dem am nächsten kommt, was die Parteien gewollt haben würden, sofern sie die Unwirksamkeit oder die Lücke beachtet hätten.
Roland Betz Unternehmensberatung
Stand: 06.02.2013